Kirchengemeinderatswahl 2025
30. März
„Komm, mach mit!“
Was ist der KGR?
Der Kirchengemeinderat (kurz: KGR) ist das Leitungsgremium der Kirche vor Ort. Er gibt der Kirche vor Ort ein Gesicht. Der KGR vertritt alle Katholik*innen einer Kirchengemeinde. Das Gremium entscheidet u. a. über die inhaltlichen Schwerpunkte und die Finanzen einer Kirchengemeinde. Je nach Größe der Kirchengemeinde ist der Kirchengemeinderat unterschiedlich groß.
Wer sitzt im Kirchengemeinderat?
Die neuen Kirchengemeinderäte werden am 30. März 2025 gewählt. Dafür werden jetzt Kandidat*innen gesucht, die sich im Gremium engagieren möchten. Alle Katholik*innen ab 18 Jahren, die zur Kirchengemeinde gehören, können kandidieren und gewählt werden. Auch wenn man nicht auf dem Gebiet einer Kirchengemeinde wohnt, kann man sich für einen KGR aufstellen lassen, zu dessen Gemeinde man sich verbunden fühlt. Aber man kann sich nur in einen KGR wählen lassen. Der leitende Pfarrer einer Kirchengemeinde ist von Amts wegen der Vorsitzende des KGR. Pastorale Mitarbeiter*innen sind i. d. R. beratende Mitglieder. Außerdem sollen in jedem KGR Jugendvertreter*innen sitzen. Diese können auch beratend hinzugezogen werden.Was macht der KGR?
Der Kirchengemeinderat hat mehrere Funktionen innerhalb einer Kirchengemeinde:
Als Katholikenrat vertritt der KGR die Katholik*innen am Ort. Er ist ansprechbar für die Anliegen und Fragen der Gemeindemitglieder und bringt sie an den entsprechenden Stellen ein. Er vertritt ihre Anliegen in der Öffentlichkeit und bringt sich im Namen aller Katholik*innen in das Geschehen im Sozialraum ein.
Der Kirchengemeinderat unterstützt außerdem die Arbeit der verschiedenen Gruppierungen der Kirchengemeinde, hat deren Anliegen auch bei Entscheidungen im Sinn und fördert die Entstehung von neuen Projekten und Gruppierungen.
Als Kirchensteuerrat behält der Kirchengemeinderat die Finanzen der Kirchengemeinde im Blick und entscheidet über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel.
Er trägt die Verantwortung für die sach- und fachgerechte Verwendung der Gelder.
Dazu beschließt er den jährlichen Haushaltsplan der Kirchengemeinde.
Arbeit in Ausschüssen
Jeder KGR hat die Möglichkeit, Sachausschüsse einzurichten, die sich vertieft mit speziellen Themen beschäftigen. Das können z. B. sein: Bauausschuss, Jugendausschuss, Familienausschuss, Liturgieausschuss, Sozialausschuss etc.
In den Sachausschüssen arbeiten interessierte Mitglieder aus dem Kirchengemeinderat gemeinsam mit weiteren sachkundigen Personen aus der Kirchengemeinde sowie Expert*innen an einem festgelegten Thema, um die Anliegen der zugehörigen Gruppierungen zu vernetzen, voranzubringen oder auszuführen.
Jeder Kirchengemeinderat entsendet Vertreter*innen für den Dekanatsrat. Diese vertreten die Anliegen ihrer Kirchengemeinde in den Beratungen des Dekanatsrates.
In den kommenden Jahren wird es vor allem darum gehen, die Kirchenentwicklung in den Blick zu nehmen. Im Rahmen des Projektes “Räume für eine Kirche der Zukunft” werden die Kirchengemeinderäte entscheiden müssen, welche Gebäude und Standorte erhalten und welche aufgegeben werden sollen. Die Kirchengemeinderäte werden dabei von Zukunftsausschüssen beraten, die zum Teil bereits gebildet wurden.
Was erwartet mich im KGR?
Der Kirchengemeinderat trifft sich in regelmäßigen Abständen zu Sitzungen, um Themen zu beraten, Expert*innen anzuhören und konkrete Beschlüsse zu fassen.
Nach der konstituierenden Sitzung im Frühjahr findet für alle Kirchengemeinderäte einer Seelsorgeeinheit eine Schulung (Tag der Räte) statt, um sich gegenseitig kennenzulernen, aber auch, um inhaltliche Einblicke in die Themen der Diözese zu bekommen. Die Schulung unterstützt somit gerade die neuen Mitglieder für ihre zukünftige Arbeit.
Warum sollte ich in den KGR?
… weil du deine Fähigkeiten und Interessen aktiv in das kirchliche Leben einbringen kannst
… weil du Kirche aktiv mitgestalten kannst
… weil du mitbestimmen kannst, welche inhaltlichen Schwerpunkte in deiner Kirchengemeinde gesetzt werden
… weil du mitbestimmen kannst, wie die finanziellen Mittel eingesetzt werden
… weil du deine Sicht der Dinge einbringen kannst
… weil du Kirche aktiv mitgestalten kannst
Wo melde ich mich, wenn ich Interesse habe?
Die amtierenden Mitglieder des Kirchengemeinderats sind für Fragen zur Kandidatur und zur Auskunft über die Arbeit im Kirchengemeinderat ansprechbar. Auch der Wahlausschuss und das Pastoralteam können Informationen geben.
Die Pfarrbüros Ihrer Kirchengemeinden sind immer ein guter erster Ansprechpartner. Diese vermitteln Sie gerne an die richtigen Personen weiter.