Sterbefall
Bei Eintritt des Todes

Ps 31,6: In deine Hand lege ich voll Vertrauen meinen Geist; du hast mich erlöst, HERR, du Gott der Treue.
- Im Fall eines plötzlichen und unerwarteten Todesfalles bitten Sie Rettungsdienst oder Polizei darum, einen Notfallseelsorger zu verständigen.
- Wenn jemand im Sterben liegt oder gerade verstorben ist und der Sterbende und/oder die versammelten Angehörigen ein gemeinsames Abschiedsritual wünschen, bietet sich ein Sterbesegen an. Rufen Sie in diesem Fall gerne sofort beim Pfarrbüro oder einem der Seelsorger an, die nach Möglichkeit gerne vorbeikommen.
- Alternativ können Sie das Gotteslob zu Rate ziehen. GL 608 oder GL 28 bieten Vorlagen zum gemeinsamen Gebet.
- Es besteht auf jeden Fall die Möglichkeit, dass ein Verstorbener noch kurze Zeit zuhause bleiben kann, um diesen Abschied zu ermöglichen.
- In Pflegeeinrichtungen sollten Sie solche Wünsche im Vorfeld mit dem Personal absprechen, damit alle Bescheid wissen und entsprechend reagieren können.
Bestattung
GL 296: Im Kreuz ist Heil, im Kreuz ist Leben, im Kreuz ist Hoffnung.
- Zur Organisation und Durchführung der Bestattung können Sie sich an einen Bestatter wenden. Er wird alles Nötige mit Ihnen besprechen und Sie begleiten.
- Weisen Sie im Gespräch darauf hin, dass Sie eine katholische Bestattung bzw. Begleitung wünschen.
Der Bestatter kümmert sich dann darum, dass sich ein Seelsorger mit Ihnen in Verbindung setzt und ein Gespräch vereinbart, in dem die Trauerfeier und die Bestattung abgesprochen werden.
Die kirchliche Begleitung und Beerdigung ist in jedem Fall kostenfrei. - Weitere wertvolle Hinweise erhalten Sie im Flyer der Kontaktstelle Trauer (https://dekanat-biberach.drs.de/fileadmin/user_files/8/Dokumente/Angebot_Trauernde/2025/25-11-25_Informationen_im_Trauerfall.pdf)